Warum Menschenwürde?

Was immer “Menschenwürde” umfassen soll oder welche Herkunft und Geschichte dieser Begriff auch haben mag, es ist ein erstaunlicher Begriff, den ich nur ungern, durch die ewigen Mühlsteine verschiedenster Interessen, in einem Zustand der Unkenntlichkeit und Unbrauchbarkeit wahrnehmen möchte.

Für mich steht dieser Ausdruck im Allgemeinen

für etwas Schützenswertes.

Wenn eine Freiheit durch Zwang ersetzt wird oder auf eine Demokratie eine Tyrannis folgt oder der Rechtsstaat seine Funktion verfehlt etc., so sind dies alles schlimme Vorkommnisse, die in Teilen durchaus nur phasenweise, in katastrophalen Fällen sogar gleichzeitig, eintreten können. Sollte allerdings die Menschenwürde als Leitmotiv, beispielsweise als oberster Wert unseres Grundgesetzes, keine Relevanz mehr haben, dann ist bereits alles entschieden.

Wie komme ich darauf?

Weil die Menschenwürde in unserem Grundgesetz nicht nur den höchsten Wert darstellt, sondern sich von anderen Werten grundlegend unterscheidet. Nun, ich möchte die besondere Beschaffenheit der Menschenwürde mit einem historisch-philosophischen Bild umschreiben…

In der griechischen Antike definierte ein griechischer Philosoph namens Aristoteles in seiner Tugendlehre, Tugend als eine vorzügliche und nachhaltige Haltung (hexis), die durch die Vernunft bestimmt wird und die man durch Einübung bzw. Erziehung erwerben muss. Dazu galt stets der Standpunkt der Mitte (Mesotes-Lehre), z.B. die Selbstbeherrschung (Mäßigung), die zwischen Wollust und Stumpfheit liegt, oder die Großzügigkeit als Wert zwischen Verschwendung und Geiz oder die Tapferkeit, die zwischen Tollkühnheit und Feigheit liegt. Dazu gehörte auch die Weisheit, die Klugheit und die Besonnenheit. Diese Tugenden waren zwar stets als individuelle Größen zu betrachten und unterschieden sich von Mensch zu Mensch, dennoch galten sie, zumindest für Aristoteles, für allgemein erstrebenswert. Doch es gab eine Tugend, die über allen anderen stand: die “Megalopsychia”, die in deutscher Sprache für Großgesinntheit, Großherzigkeit und Seelengröße steht.

Man muss nun einräumen, dass Tugenden im griechisch-antikem Alltag mit Ausnahme der philosophischen Betrachtungen weniger einen moralischen als praktischen Wert hatten. Hier ging es eher darum, inwieweit etwas angemessen, berechtigt, erwiesenermaßen würdig und zu Recht galt.

Warum nun dieses Bild?

Die “Megalopsychia” kann, nach Aristoteles, nicht gezielt angestrebt oder erlangt werden. Sie entwickelt sich erst, wenn alle anderen Tugenden ausgebildet waren und so die Bedingungen für die übergeordnete Tugend erfüllt wurden. Die anderen Tugenden waren für das gemeinschaftliche Leben und der individuellen Entwicklung im antiken Griechenland zwar immens wichtig, aber für die höchste Tugend waren es nur Bedingungen. Das “ethisch Gute” steht bei Aristoteles demnach dann über der Lust, dem Nutzen und dem Gewinn. Die Megalopsychia wird also dementsprechend erst zu guter Letzt erlangt, weil sich das Individuum zuvor erfolgreich um die anderen Tugenden bemühte.

Alle diese Tugenden führen theoretisch zu einer Entfaltung des Individuums, das, nach unserem griechischem Denker, sein höchstes Ziel in der Glückseligkeit des Menschen hat.

Ich sehe hier durchaus Parallelen zu der Menschenwürde. Die Menschenwürde kann eigentlich auch nur eine Chance auf Erfüllung haben, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Gleichzeitig lassen sich durch die Menschenwürde andere rechtliche Rahmen schaffen. Während sich die Megalopsychia als individuell höchste erreichbare Tugend darstellt, ist die Menschenwürde der höchste Wert in Bezug auf die Individuen, der Gesellschaft und als Rechtswert, den es anzustreben und zu bewahren gilt.

Ob dies gelingt, hängt (wie gesagt) bei beiden von der Einhaltung bzw. Erfüllung der Bedingungen ab. Bedenkt man die Bedeutsamkeit des Grundgesetzes aufgrund der historischen Begebenheiten, dann lässt sich schnell einsehen, dass keine andere westliche Verfassung existiert, die unserem Grundgesetz in diesem speziellen Punkt als Vorbild diente. Gerade die Verfolgung von Juden und Behinderten und anderen Minderheiten, kann als massive Missachtung der Würde des Menschen interpretiert werden. Dies galt es in Zukunft zu verhindern. Dieser oberste Wert wird durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) vor Verfassungsänderungen oder gar Abschaffung mit der einleuchtenden Begründung geschützt, weil eben die Menschenwürde jedem Mitglied der menschlichen Familie (homo sapiens) in gleicher Weise und von Geburt an zukommt. Sie ist keine quantitativ oder qualitätiv veränderbare Größe und kann nicht relativiert werden. Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch gegenüber einer demokratischen Mehrheit!

Die Menschenwürde ist somit ein Abwehrrecht!

Der Staat hat alles zu unternehmen, was die Menschenwürde schützt und gleichzeitig jede Beinträchtigung derselben zu unterlassen:

„Sie zu achten und zu schützen

ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

(Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG).

Gilt dies auch Dritten gegenüber?

Z.B. aktuell einem Pharmakonzern?

Antwort: Ja! Naja, bisher schon.

Die Grundfreiheiten, insbesondere die “negativen” Freiheiten (bzw. grob auch die Abwehrrechte), die es uns ermöglichen, zu äußeren Instanzen “Nein!” sagen zu können, gehören eindeutig dazu. Nicht zu vergessen, auch die positiven Freiheiten der Meinungs-, Rede-, Presse- und Religionsfreiheit ect. obliegen als Bedingungen gegenüber der Forderung nach Bewahrung der Würde des Menschen:

“Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

(Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz)

Und genau hier zeigt sich der immens hohe Anspruch und die Fragilität der Menschenwürde. Nicht die Aufhebung aller oben genannten Freiheiten führt zur Nichterfüllung des höchsten Wertes, sondern lediglich einer einzigen.

Analog kann die Megalopsychia nicht erlangt werden, selbst wenn nur eine Tugend als Bedingung unerfüllt bleibt. Wird dieser Anspruch nicht angestrebt, bleibt die höchste Tugend unerreichbar und damit auch das höchste Ziel Aristoteles’, das Streben nach Glückseligkeit.

Bedenkt man die historischen Mühen, die man sich gab, die Menschenwürde zugleich als Ausgangspunkt zu setzen, als höchsten Wert zu erstreben und bis zur Unantastbarkeit zu bewahren (einschließlich der Freiheiten als ihre notwendigen Bedingungen), dann können die jüngsten politischen Entwicklungen nur nahelegen, dass es weder auf die Würde des Menschen noch auf die Freiheiten noch ankommt.

Mein Fazit: Damit endet die Bewahrung dieser überaus erstrebenswerten Würde, die, aus meiner Sicht, auch in Zukunft angestrebt und bewahrt zugleich sein sollte. Die Bewahrung der Menschenwürde fördert die Entfaltung von Individuen, zugleich die Entfaltung von Gesellschaften und damit ein organisatorisches Fortschreiten unserer Spezies.

Ein Verzicht macht Rückfälle in dunkle Phasen der Vergangenheit überaus wahrscheinlich und bereits jetzt erkennbar. Hier ziehen das Individuum und die Gesellschaft am selben Strang: Beide können sich nur Entfalten, wenn man ihnen die notwendigen Freiheiten lässt – ansonsten folgt wieder ein Trauma nach dem anderen, wie unsere Geschichte durchaus überzeugen zu berichten weiß. Aufgrunddessen sah man nach dem Dritten Reich und nach dem Holocaust die Menschenwürde als höchsten Garanten.

Ergo: Kein Dritter, keine Mehrheit und auch keine Regierung darf an diesem Umstand etwas ändern! Die gesellschaftliche Lage unserer Zeit ist eine Quittung für die aktuellen Missachtungen und wir alle finden uns in einer Zeit wieder, in der Minderheiten, wie auch in der Historie, sich vor Einschränkungen der Grundrechte, Jobverlust und Verfolgung durch andere (einschließlich dem Staat)  fürchten. Sündenböcke werden wieder gefunden. Hetze wieder betrieben – angeleitet durch Politik, Medien und Justiz, die eigentlichen institutionellen Bewahrer unserer Würde! Zu den freiheitlichen Säulen unserer Menschenwürde, die sich früh im Grundgesetz finden lassen, gehört “Zwang zur Gesundheit” nicht dazu. Warum wohl?

Weit haben wir es wieder gebracht!

Euer Paul

p.s. Da nur wir Deutsche diesen höchsten Wert aus der Geschichte kennen, wäre es nicht angebracht, diesen Umstand als zusätzlichen Ansporn zur Beendigung unserer Notlage zu verstehen?

p.p.s. Für alle, die diese Vergleiche mit speziell unserer Vergangenheit ablehnen. Diese Vergleiche sind nicht situativer, sondern tendentieller Natur – und ich möchte gern von jenen Kritikern meiner Kritik in diesem Punkt wissen, ab wann es genehm ist, Vergleiche zu ziehen. Allein um den Vorwurf zu entgehen, zu spät kritisiert zu haben…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert